AGB

Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Lieferbedingungen als angenommen.


Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Eine vertragliche Bindung tritt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein. Alle Kaufabschlüsse und Vereinbarungen, insbesondere telefonische Bestellungen und Absprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Lieferung und Annahme

Die von uns angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferzeit beginnt mit unserer Feststellung, dass alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller die von ihm zu erfüllenden Voraussetzungen erbracht hat. Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung oder der Versendung. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde zunächst nur berechtigt, uns durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist zu setzen, unter der Ankündigung, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden insoweit sind rechtsverbindlich ausgeschlossen. Treten Lieferschwierigkeiten ein, die wir nicht zu vertreten haben – etwa durch Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten usw. – läuft die Lieferfrist nicht. Solange unser Kunde mit irgendeiner Zahlungsverbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung auch für weitere, vorher oder nachher erteilte Aufträge. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit, bei Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Kunden, sind wir berechtigt, sofort unter Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.

 

Verpackung

Die Verpackung wird von uns günstig verrechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Abweichende Vereinbarungen müssen auf der Auftragsbestätigung vermerkt sein.

 

Versand und Versicherung


Alle Versendungen erfolgen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Die erforderlichen Versicherungen sind daher vom Kunden selbst zu tragen, sämtliche mit der Versendung verbundenen Risiken werden von uns nicht gedeckt.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die von uns angebotenen Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, jeweils zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Ergeben sich zwischen Auftrag und Lieferung Änderungen, z.B. Preiserhöhungen der Vorlieferanten, Löhne oder sonstige Kosten, die sich unmittelbar oder mittelbar auf unsere Lieferungen auswirken, sind wir berechtigt, ohne eine besondere Anzeige unsere Preise entsprechend anzupassen. Die Lieferungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Verpackung. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Maßgebend für diese Fristen ist die Gutschrift auf unsere Konten. Zug um Zug Lieferungen behalten wir uns jedoch vor. Wird auf Veranlassung des Bestellers die Anfertigung der Konfektion unterbrochen, oder muss die Fertigung aus Gründen unterbrochen werden, die wir nicht zu vertreten haben, so sind die angefallenen Kosten vom Besteller zu tragen.

 

Zahlungspapiere und Verzugszinsen

Jede Teilzahlung wird zunächst zur Tilgung der geltenden, fälligen Rechnung verwendet. Eine Verpflichtung zur Entgegennahme von Wechseln und Schecks besteht für uns nicht. Die Hereinnahme solcher Zahlungspapiere erfolgt nur erfüllungshalber. Sofern wir Wechsel annehmen, gehen sie damit verbundenen Unkosten und Spesen zu Lasten des Kunden und sind sofort zu vergüten. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei anhaltendem Verzug bzw. nicht fristgemäßen Zahlungen sowie in allen Fällen, in denen an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Zweifel entstehen (Scheck-, Wechselproteste usw.), sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen eindeutig zu widerrufen, Zahlungspapiere zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir von dem Kunden ohne Fristsetzung, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

 

Aufrechnung

Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn Beanstandungen erhoben werden.

 

Gewährleistung

Beanstandungen müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware erhoben werden; sie sind grundsätzlich nur vor Verarbeitung und vor Verbrauch zulässig. Der Kunde hat zu Prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendbar ist. Unterlässt er diese Prüfung, dann entfällt für uns jegliche Mängelhaftung. Bei ordnungsgemäß erhobenen und fristgemäß geltend gemachten Mängelrügen sind wir berechtigt, das Vorhandensein der Mängel bei dem Kunden selbst oder, falls erforderlich, bei uns zu überprüfen. Hierbei erstreckt sich unsere Gewährleistung auf den Umtausch der gelieferten Ware bzw. die Durchführung von Nacharbeiten oder die Anerkennung einer Preisminderung. Schadensersatzansprüche sind auch auf Folgeschäden ausgeschlossen. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist es, das die Ware sich in dem gleichen Zustand befindet, der bei der Lieferung vorgelegen hat. Die Mängelrüge umfasst nur die beanstandete Ware, weitergehende Abnahmeverpflichtungen des Kunden und gegenüber werden nicht berührt, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die weitere Abnahme, unter Berufung auf die berechtigten Mängel, zu verweigern. Bei berechtigten Mängeln haften wir nur bis zur Höhe von der gelieferten Ware, nicht aber für eventuelle Lohn- und Materialkosten oder Weiterverarbeitung. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung selbst nachzubessern oder die Nachbesserung durch Dritte vornehmen zu lassen. In allen Fällen, in denen gegen diese Vorbehalte verstoßen wird, werden wir von jeglicher Gewährleistung frei. Wir übernehmen keine Garantie für Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung eines bestimmten Werkstoffes bzw. einer bestimmten Ausführungsform. Für Haltbarkeit, Gebrauchstüchtigkeit und Funktionsfähigkeit wird keine Gewährleistung abgegeben, unsere Empfehlungen sind insoweit für uns unverbindlich. Wir verpflichten uns, diese Empfehlungen nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Sechs Monate nach Lieferung können Gewährleistungsansprüche – auch für verdeckte Mängel oder Folgeschäden – nicht mehr erhoben werden. Weisen wir eine Mängelrüge zurück, so verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche spätestens einen Monat nach Zurückweisung. Wenn der Verkäufer eine besondere Garantieerklärung des Herstellers an den Käufer weitergibt, wird damit eine eigene Verbindlichkeit des Verkäufers nicht begründet; die Haftung des Verkäufers ist stets auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller tatsächlich Ersatz leistet.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange in unserem Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Der Kunde ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu bearbeiten und zu veräußern. Falls Bearbeitung und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt, setzt sich für uns der Eigentumsvorbehalt an dem be- bzw. verarbeiteten Gegenstand fort. Sämtliche dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder sonst zustehenden Forderungen tritt dieser im Wege der Vorausabtretung an uns ab. Wir sind berechtigt, im Falles des Zahlungsverzuges Auskunft über die abgetretene Forderung zu verlangen und die Einziehung der Forderung unmittelbar durchzuführen. Im übrigen ist der Käufer berechtigt, die an uns abgetretene Forderung einzuziehen, muss jedoch die eingegangenen Gelder gesondert verwahren und unverzüglich zur Tilgung der bei uns anstehenden Verbindlichkeiten verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Forderungen in anderer Weise zu verfügen, etwa durch Abtretung, Verpfändung, Gewährung von ungerechtfertigten Nachlässen usw. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, auch nicht nach Ver- oder Bearbeitung an Dritte zur Sicherung zu übereignen bzw. zu verpfänden. Bei Pfändungsmaßnahmen Dritter, bei Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden hat dieser uns von den Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Pfändenden Gläubigern bzw. dem Vergleichs- oder Konkursverwalter hat der Kunde sofort anzuzeigen, das die Ware noch nicht in seinem Eigentum stehe.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Großmaischeid. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl, ungeachtet der sachlichen Zuständigkeit, das Amtsgericht Neuwied oder das Landgericht Koblenz.